11. Oktober 2021
Liebe Patientin, lieber Patient, ab dem 11. Oktober ist es nicht mehr möglich, kostenlose Schnelltests, sog. Bürgertests durchführen zu lassen. In unserer Praxis führen wir ab sofort nur noch Tests bei Personen mit Krankheitssymptomen, impfunfähigen Personen und Personen mit behördlich angeordneter Absonderung durch. Des Weiteren übernimmt der Bund die Kosten für Tests von Kontaktpersonen, von Personen vor einer ambulanten Operation, vor einem Krankenhausaufenthalt oder bei einem Ausbruch in Pflegeheimen. Benötigen Sie einen kostenpflichtigen Schnelltest für das gesellschaftliche Leben wie z.B. Restaurant- oder Kinobesuche, wenden Sie sich bitte an eine Teststation. Liegt bei Ihnen eine medizinische Kontraindikation zur Impfung vor, wie z.B. Schwangerschaft im ersten Trimenon, Organtransplantation oder Immunsuppression, erhalten Sie bei uns ein entsprechendes Zertifikat über Ihre Impfunfähigkeit. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Krankenkasse. Vielen Dank für Ihr Verständnis!